Wann darf man Zähne nicht bleachen?
Die beschriebenen Aspekte beziehen sich lediglich auf eine Bleaching Behandlung beim Zahnarzt. Die Sugarsmile Produkte sind einen schonendere aber dennoch effektive Alternative und können ohne große Beachtung verwendet werden.
Sofern Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch gesund sind, können Sie ein Zahnbleaching durchführen lassen, das sicher, nicht invasiv und nach einem Jahr wiederholt werden kann. Es ist jedoch nicht immer empfehlenswert, da gesundheitliche Gründe wie Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleisches sowie verschiedene Vorschädigungen ein Hindernis darstellen können. Vor einer Zahnaufhellung sollten Sie mit Ihrem Arzt allgemeine und zahnmedizinische Kontraindikationen besprechen. Abhängig von der vorliegenden Zahnerkrankung oder Zahnschädigung kann Ihr Arzt alternative Verfahren zur optischen Verbesserung vorschlagen, wie zum Beispiel Veneers, Bonding oder Zahnkronen.
Welche Faktoren schließen ein Bleaching aus?
In Bezug auf Faktoren, die bei der Entscheidung für ein Zahnbleaching berücksichtigt werden sollten, gibt es sowohl allgemeine als auch zahnmedizinische Faktoren. Allgemeine Faktoren beinhalten Allergien, Medikamente, bestimmte Krankheiten, Therapien und Schwangerschaft. Allergien gegen Bleichmittel und Medikamente, die Zahnverfärbungen oder Zahnschäden verursachen können, sind Kontraindikationen für das Bleaching. Krankheiten wie Diabetes, Mundkrebs, Anämie, Anorexie, Bulimie, Mundtrockenheit, Autoimmunerkrankung Sjögren's Syndrom, HIV, AIDS und Leukämie machen ein Bleaching ebenfalls unangemessen. Während einer Schwangerschaft oder Stillzeit wird ein Zahnbleaching nicht empfohlen, da die Wirkstoffe schädlich für das Zahnfleisch sein können.
Zahnmedizinische Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, umfassen Kontraindikationen aufgrund von schlechter Mundhygiene, Erkrankungen der Zähne und des Mundraums sowie Zahnbehandlungen. Einige dieser Faktoren umfassen erhöhte Kälte- oder Wärmeempfindlichkeit der Zähne, Karies, Erkrankungen der Mundschleimhäute, Zahnfleischentzündungen, Kieferorthopädische Apparaturen und Implantate, Verfärbungsprobleme der Zähne durch Tetracyclin, Risse im Zahnschmelz und frei liegende Zahnhälse, undichte Zahnfüllungen, Füllungen, Brücken oder Kronen im sichtbaren Frontzahnbereich und Amalgam-Füllungen, da sie zu einer verstärkten Freisetzung von Quecksilber, Kupfer oder Zinn in der Mundhöhle führen können.
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