Wird Zahnaufhellung von der Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen leisten keine finanzielle Unterstützung für kosmetisches Bleaching. Es gibt jedoch einige private Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung bezahlen, die Teil des Bleachings ist und somit einen Teil der Kosten decken. Im Falle eines medizinisch notwendigen Bleachings übernehmen Krankenkassen die Kosten, vorausgesetzt der Zahnarzt kann die Notwendigkeit der Behandlung belegen.
Was versteht man unter medizinischem Bleaching?
Wenn ein Zahn durch eine abgestorbene Zahnwurzel von innen grau oder schwarz geworden ist, kann der Zahnarzt eine endodontologische Behandlung durchführen, um den Zahn zu retten und wieder weiß zu färben. Dieses Verfahren wird als medizinisches Bleaching bezeichnet. Es beinhaltet die Verwendung von sehr hoch konzentriertem Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration von 30 bis 35%. Im Gegensatz dazu verwendet der Zahnarzt beim rein kosmetischen Bleaching eine Konzentration von nur 6%. Produkte für die Heimanwendung enthalten in der Regel nur 0,5% Wasserstoffperoxid.
Die Kosten für das medizinische Bleaching können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn es eine kostengünstigere Alternative zur Überkronung des betroffenen Zahns darstellt. Die Zahnärzte verwenden die GOZ-Nummer 2445a (internes Bleichen wegen medizinischer Notwendigkeit nach der Gebührenordnung der Zahnärzte), die von der Bundeszahnärztekammer vorgegeben wird, um das medizinische Bleaching bei der Krankenkasse abzurechnen.
Was kostet Bleaching beim Zahnarzt?
Die Kosten für die Aufhellung der Zähne hängen von der Art der Behandlung ab. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in einem anderen Beitrag. Wenn es nur um eine kosmetische Maßnahme geht, wird dies aus medizinischer Sicht als nicht notwendig angesehen. Daher beteiligt sich keine Krankenkasse an den Kosten. Patienten haben die Möglichkeit, sich für verschiedene Formen des Bleachings und für die Anzahl der zu bleichenden Zähne zu entscheiden. Eine Möglichkeit, die Kosten zu senken, besteht darin, nur die Frontzähne behandeln zu lassen. Der Zahnarzt wird eine geeignete Methode vorschlagen, die zum gegenwärtigen Zahnstatus passt, aber die Patienten haben ein Mitspracherecht.
Wenn die Zähne sehr stark eingedunkelt sind, beispielsweise durch Rauchen, können die Kosten höher ausfallen. In diesem Fall wird der Zahnarzt ein stärker dosiertes Bleichmittel verwenden und eine aufwendigere Methode einsetzen. Die Kosten für eine Behandlung beim Zahnarzt können zwischen etwa 300 bis 400 Euro bis zu vierstelligen Beträgen (bis zu etwa 2.200 Euro) liegen, je nachdem, wie viele Zähne gebleicht werden und welche Methode verwendet wird.